Gartenabfall richtig entsorgen

Wenn man einen Garten hat, gibt es immer etwas darin zu tun. Im Frühjahr steht die Rasen- und Beet-Pflege an und im Herbst müssen herabgefallenes Laub sowie verwelkte Blumen und Sträucher entfernt werden. Dabei stellt sich für jeden Gartenbesitzer dann immer die Frage: Wohin mit den Gartenabfällen nach erledigter Arbeit?

 

Kompostieren – so geht´s

In den Kompost dürfen verwelkte Blume, Herbstlaub, Strauch- und Staudenschnitte sowie Rasenschnitt. Was den Rasenschnitt anbelangt, so sollte hier nur in dünnen Schichten aufegtragen werden – so lässt sich kinderleicht ein hochwertiger Kompost anlegen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass sich auf dem Kompost kein Unkraut vermehrt. Deshalb sollte man den Rasenschnitt nur entsorgen, wenn sich dort noch keine Samen ausgebildet haben. Wurzelunkräuter, welche sich über ihre Wurzeln vermehren, sollten nur in getrockneter Form auf den Kompost gebracht werden.

 

Welcher Gartenabfall kommt in die Biotonne?

Wenn es keine Möglichkeit gibt, im Garten einen Kompost zu platzieren, kann man kleine Mengen an Grünabfällen auch in der Biotonne entsorgen. Dazu gehören Rasen- und Grünschnitte in haushaltsüblichen Mengen bis zu einem Kubikmeter. Bei den Stauden- und Strauchschnitten oder auch bei Ästen dürfen bei Gartenabfallen die Maße von einem Meter Länge und dem Durchmesser von acht Zentimeter nicht überschritten werden. Wenn größere Mengen zu entsorgen sind, sollte man einen örtlichen Entsorgungsbetrieb, wie www.hugo-containerservice.de/gartenabfall-container-berlin mit der Entsorgung beauftragen.

 

Grünabfall in großen Mengen entsorgen

Wenn im Frühjahr im Garten Grünabfall in großen Mengen anfällt, ist es sinnvoll, sich einen Grünschnittcontainer in den Garten zu stellen. Dadurch ist man nicht auf die Biotonne angewiesen und man kann sicher davon ausgehen, dass die Gartenabfälle einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Als Alternative zum Grünschnittcontainer ist es überall möglich, größere Mengen an Grünabfällen über die örtlichen Grünabnahmestellen zu entsorgen. Dabei gelten hier die Vorschriften der jeweils dafür zuständigen Gemeinden.