Scheidung – was passiert mit dem Vermögen?

Werden Besitztümer in der Ehe oftmals als gemeinsames Vermögen behandelt beginnt mit einer Trennung nicht selten eine rege Diskussion um die Verteilung von Hab und Gut.

Meins, Deins, Unseres

Rechtlich gesehen bleibt auch während einer Ehe das Vermögen grundsätzlich voneinander getrennt, der innerhalb einer Ehe erzielte Zugewinn jedoch ist auf Antrag auszugleichen. Hierfür müssen zunächst Anfangs- und Endvermögen festgestellt und anschließend deren Differenz ermittelt werden. Der resultierende Zugewinn ist lediglich als Rechengröße nicht aber als Vermögensmasse zu sehen was bedeutet, dass das Schicksal einzelner Gegenstände uninteressant ist. Um die entsprechenden Vermögenswerte festzustellen wird durch das Familienrecht Berlin in aller Regel eine Bilanz erstellt. Während sich auf der Habenseite Positionen wie Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien aber auch persönliche Gegenstände die nicht dem Haushalt angehören stehen werden Schulden, Darlehen und sonstige Forderungen auf der Sollseite gegengerechnet.

Voreheliches Vermögen und gemeinsamer Zugewinn

Gibt es in der gemeinsamen Ehe keinen Zugewinn weil beispielsweise ein Darlehen für eine Immobilie oder ein neues Fahrzeug aufgenommen wurde, so finden weder Zugewinnausgleich noch ein Ausgleich des Verlustes statt. Praxisbeispiele machen deutlich, wie wichtig gemeinsame Vereinbarungen hinsichtlich des Vermögens sind noch bevor eine Ehe in die Brüche geht (am besten wird der jeweilige Vermögensstand bereits am Tage der Hochzeit dokumentiert).

Geht ein Ehepartner vermögend den gemeinsamen Bund ein oder macht während der gemeinsamen Zeit eine Erbschaft kann dieser im Zugewinnausgleich durch ein höheres Anfangsvermögen bevorteilt sein. Beim Alleineigentum von Immobilien kann nur der Wertsteigerung dieser innerhalb der Ehe berücksichtigt werden, andernfalls ist der Verkehrswert als zugewinnneutral zu behandeln. Beim gemeinsamen Kauf von Wohnung oder Grundstück hingegen wird der Miteigentumsteil je zur Hälfte aufgerechnet.

Eine Scheidung ist nicht selten ein kostspieliger Akt weshalb es auch wenig verwunderlich ist, dass alle Beteiligten einer Ehe möglichst finanziell gut bestellt herausgehen wollen wenn die Liebe ein Ende findet. Bewusst beabsichtigte Vermögensminderungen durch Manipulation oder andere illoyale Handlungen hingegen lassen sich im Zuge des gemeinsamen Zugewinns jedoch leicht feststellen.